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   VG Oldenburg, 25.01.2003 - 11 A 1334/03   

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https://dejure.org/2003,29454
VG Oldenburg, 25.01.2003 - 11 A 1334/03 (https://dejure.org/2003,29454)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25.01.2003 - 11 A 1334/03 (https://dejure.org/2003,29454)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2003 - 11 A 1334/03 (https://dejure.org/2003,29454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs 2 Nr 4 AsylVfG; § 15 Abs 2 Nr 6 AsylVfG; § 70 Abs 4 S 1 AuslG; § 53 Abs 6 AuslG; § 11 Abs 1 GefAbwG ND
    Alternativlosigkeit einer Entscheidung; Aufenthaltsbeendigung; Mitwirkung eines Ausländers bei der Passbeschaffung; Passbeschaffung; Passvorlage; unbeachtlicher Verfahrensfehler; Vorsprache bei Botschaft des Heimatstaates; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - A 9 S 856/98

    Allgemeine Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers - Zeitpunkt für die Beantragung

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.01.2003 - 11 A 1334/03
    Dazu gehören nicht nur die Fertigung von Lichtbildern und das Ausfüllen und eigenhändige Unterzeichnen des Antragsformulars, sondern auch die persönliche Vorsprache bei der diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretung seines Heimatstaates und/oder die Abholung des Passes oder des Passersatzes, wenn die Auslandsvertretung dies verlangt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Oktober 1998 - A 9 S 856/98 - InfAuslR 1999, 287).

    Dies gilt im Hinblick auf das Asylgrundrecht aus Art. 16 a Abs. 1 GG jedenfalls dann, wenn - wie hier - der Ausländer nach Abschluss des Asylverfahrens vollziehbar ausreisepflichtig ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Oktober 1998, a.a.O.).

    Dies ist aber nicht von der Ausländerbehörde im Verfahren der Aufenthaltsbeendigung oder dem sie überprüfenden Verwaltungsgericht zu beurteilen, sondern nur vom Bundesamt (vgl. Bay VGH, Urteil vom 11. Juli 2000, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Oktober 1998, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.07.2000 - 10 B 99.3200
    Auszug aus VG Oldenburg, 25.01.2003 - 11 A 1334/03
    Vielmehr bedarf es dazu einer Ermächtigung zum Erlass einer Verfügung, die sich hier jedoch in § 11 Abs. 1 NGefAG bzw. § 70 Abs. 4 Satz 1 AuslG befindet (so auch Bay VGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - 10 B 99.3200 - AuAS 2000, 249, der allerdings die Mitwirkungspflichten aus dem Ausländerrecht herleitet; a.A. VGH Baden-Württemberg a.a.O., der die Ermächtigung unmittelbar aus § 15 Abs. 2 AsylVfG ableitet).

    15 Ein durch unterbliebene Anhörung möglicher Verfahrensfehler wäre nach § 46 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nds. VwVfG unbeachtlich, weil hier offensichtlich ist, dass die Beklagte auch in Kenntnis der Einwände der Klägerin zu dem gleichen Ergebnis gekommen wäre (vgl. zur Alternativlosigkeit einer bestimmten Entscheidung: Bay VGH, Urteil vom 11. Juli 2000, a.a.O. m.w.N.).

    Dies ist aber nicht von der Ausländerbehörde im Verfahren der Aufenthaltsbeendigung oder dem sie überprüfenden Verwaltungsgericht zu beurteilen, sondern nur vom Bundesamt (vgl. Bay VGH, Urteil vom 11. Juli 2000, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Oktober 1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.01.2003 - 11 A 1334/03
    In der Sache wird aber ein sog. krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG geltend gemacht, für dessen Prüfung hier ebenfalls allein das Bundesamt zuständig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - NVwZ 2000, 940 = BVerwGE 111, 77 und Urteil vom 21. September 1999 - 9 C 12.99 - InfAuslR 2000, 93 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.01.2003 - 11 A 1334/03
    In der Sache wird aber ein sog. krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG geltend gemacht, für dessen Prüfung hier ebenfalls allein das Bundesamt zuständig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 9 C 41.99 - NVwZ 2000, 940 = BVerwGE 111, 77 und Urteil vom 21. September 1999 - 9 C 12.99 - InfAuslR 2000, 93 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.12.2000 - 11 S 1592/00

    Asylverfahren: Passverfügung

    Auszug aus VG Oldenburg, 25.01.2003 - 11 A 1334/03
    Die Regelungen des § 15 AsylVfG dienen nämlich auch den Behörden der Länder zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgabe, die Ausreisepflicht eines Asylbewerbers, dessen Anerkennungsverfahren vor dem Bundesamt erfolglos geblieben ist und gegenüber dem das Bundesamt - in eigener Zuständigkeit - gem. § 34 Abs. 1 AsylVfG eine Abschiebungsandrohung erlassen hat, durchzusetzen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Dezember 2000 - 11 S 1592/00 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 1 7, 87).
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